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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78   

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BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78 (https://dejure.org/1980,2384)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1980 - 5 C 59.78 (https://dejure.org/1980,2384)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1980 - 5 C 59.78 (https://dejure.org/1980,2384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Förderungshöchstdauer - Leistungsrückstand - Berufsqualifizierender Abschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1980, 1163
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 38.78

    Unterbrechung des Studiums - Grundwehrdienst - Zivildienst - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77

    Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1980 - 5 C 59.78
    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - in Fortführung von Überlegungen, die es bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 57, 75 dargelegt hat, sinngemäß folgendes ausgeführt: Mit der in § 15 Abs. 2 BAföG vorgeschriebenen Begrenzung der Förderung auf die Förderungshöchstdauer ist die Erwartung verknüpft, der Auszubildende werde in diesem Zeitraum den mit dem Gesetz verfolgten Zweck erreichen, durch die Ausbildung die Qualifikation zu einem Beruf zu erwerben.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf

    Mit Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - (Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 7 = FamRZ 1980, S. 730) ist dies für Förderungsanträge, über die erst nach Ablauf des beantragten Verlängerungszeitraumes entschieden wird, dahin modifiziert worden, daß dann nicht rückwirkend auf eine Prognose, sondern auf die tatsächliche Ausbildungsentwicklung abzustellen ist (ebenso Urteile vom 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, S. 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]; 80, 290 ).
  • BVerwG, 21.04.1993 - 11 B 60.92

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, welcher Zeitpunkt für die Beurteilung der

    Anders als danach (vgl.Urteile vom 7. Februar 1980 - BVerwG 5 C 38.78 - , 19. Juni 1980 - BVerwG 5 C 59.78 - <FamRZ 1980, 1163/1164> und22. Oktober 1981 - BVerwG 5 C 111.79 - FamRZ 1982, 544/545>; BVerwGE 68, 20 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) ist folglich bei der Eignungsbeurteilung nach § 9 BAföG die nach dem Ende des Bewilligungszeitraums eintretende tatsächliche Entwicklung der Ausbildung nicht von Bedeutung.
  • VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 4145/88

    Meldung zum Examen - Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß als schwerwiegende Gründe im Sinne der genannten Vorschrift nur solche Verzögerungsgründe Berücksichtigung finden, die vom Auszubildenden nicht zu vertreten sind, und hat daran anknüpfend folgerichtig dargelegt, daß eine Unterbrechung des Studiums wegen Ableistung des Zivildienstes in der Regel die Leistung von Ausbildungsförderung für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07. Februar 1980 - 5 C 38/78, FamRZ 1980, 730 und Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 59/78, FamRZ 1980, 1163).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.1980 - 5 C 59.78   

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BVerwG, 26.09.1980 - 5 C 59.78 (https://dejure.org/1980,11039)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1980 - 5 C 59.78 (https://dejure.org/1980,11039)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1980 - 5 C 59.78 (https://dejure.org/1980,11039)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitgegenstandswerts für ein Revisionsverfahren

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